Die Anzeige für die Mietzinsfestsetzung ist ab 01.01.2021 nicht mehr obligatorisch

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Der Staatsrat hat die obligatorische Verwendung des offiziellen Formulars „Anzeige für die Mietzinsfestsetzung“ ab 1. Januar 2021 aufgehoben.

Diese Massnahme wurde in der ASF (Amtliche Sammlung Freiburg) vom 21.12.2020 veröffentlicht, in dem die Aufhebung der Verordnung über die Verwendung des offiziellen Formulars für den Abschluss eines neuen Mietvertrags erwähnt wird.

Ab dem 1. Januar 2021 muss einem neuen Wohnraummietvertrag nicht mehr das offizielle Formular „Anzeige für die Mietzinsfestsetzung" beigefügt werden.

Diese Verpflichtung trat am 1. Januar 2003 aufgrund der Wohnungsknappheit in Kraft. Dies ist heute in unserem Kanton nicht mehr der Fall.

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