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Relative Methode zur Berechnung einer Mietzinsänderung: Neue Bestimmung der zulässigen Mietzinserhöhung nach Renovation.
Das Bundesgericht stellt in einem Urteil vom 30. Juli 2024 (4A_75/2022) klar, dass wertvermehrende Investitionen künftig zum gleichen Satz vermietet werden können, der zur Berechnung der zulässigen Nettorendite definiert wird. Er lässt nämlich einen Zuschlag von 2 % (anstelle von 0,5 %) auf den hypothekarischen Referenzzinssatz zu, wenn dieser 2 % oder weniger beträgt (E. 4.3.3).
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