Ab dem 01.01.2024 ist der Mietzinsbindungsbescheid wieder verpflichtend

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Der Staatsrat führt ab dem 1. Januar 2024 die Verpflichtung wieder ein, beim Abschluss eines neuen Wohnmietvertrags ein offizielles Formular “Mietfestsetzungsmitteilung“ zu verwenden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dieser Pressemitteilung.

Verordnung über die Verwendung des offiziellen Formulars für neue Mietverträge.

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